INNERE EVALUIERUNG

Autor: Dr. Anja Kürbis

Am 4. Februar 1992 nahm der Senat der Technischen Hochschule Ilmenau öffentlich Stellung zu denjenigen Hochschulmitarbeitern, die für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) tätig waren. Anlass für diese deutliche Positionierung war ein Hinweis auf die jahrzehntelange inoffizielle Arbeit eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für das MfS, die dieser verschwiegen und selbst in den persönlichen Erklärungen geleugnet hatte. Der Fall war insofern brisant, als dass der Mitarbeiter nicht nur Mitglied des Personalrates war, sondern sowohl in der Zentralen Evaluierungskommission als auch der Personalkommission der Hochschule tätig war. Nach einer Anhörung des Betroffenen erhielt dieser zum 31. März 1992 die außerordentliche fristlose Kündigung. (Quelle: UAI, 5323 Pers.)

ÜBERPRÜFUNG AUF TÄTIGKEIT FÜR DEN STAATSSICHERHEITSDIENST

Personalversammlung u.a. zum Thema Vergangenheitsaufarbeitung am 07.01.1992 (UAI, Negativ 920107-16)

Die sogenannte „Säuberung“, die Offenbarung all jener Hochschulangehörigen, die bis 1989 für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für Nationale Sicherheit in offizieller oder inoffizieller Mitarbeit tätig waren, begleitete den Transformationsprozess der Hochschule von Beginn an. Bereits im Dezember 1990 hatte die Hochschule Listen mit ca. siebzig Namen zu überprüfender Pesonen über das Ministerium für Wissenschaft und Kunst an den Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes geschickt. Jedoch gingen diese auf dem Weg im Ministerium verloren und mussen erst aufwendig rekonstruiert werden, bis sie dann im Frühjahr ihr Ziel erreichten. Bis auf die Eingangsbestätigung lag jedoch selbst im Dezember 1991 noch kein Überprüfungsergebnis vor. (Quelle: Klaus-Dieter Fritz, Fehlende Zeichen, in: Guru 12.1991, S. 26-31)

Betrachtet man den Status des Archivs, muss dies auch nicht verwundern. Unter dem „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes“ nahm erst im Oktober 1990 ein kleines Team die Arbeit auf und erteilte ab Dezember 1990 aufgrund einer vorläufigen Benutzerordnung erste Auskünfte. Ein Jahr später trat das Stasi-Unterlagengesetz in Kraft und erst Mitte der 1990er Jahre erreichte die Behörde einen Stamm von über 3000 Mitarbeitern, die sich der systematischen Erschließung und Rekonstruktion der Akten widmeten. (mehr zur Geschichte des Archivs)

INNERE EVALUIERUNG

Komprimierter Fragebogen für die Studierenden des 4. und 6. Semesters der Fakultät E/I (UAI, A2/136). Schwärzung durch das Archiv

Im Dezember 1990 begann die „Innere Evaluierung“ an der Technischen Hochschule Ilmenau. Diese diente dem Ziel, alle Mitarbeiter der Hochschule auf die für ihre Tätigkeit erforderliche Eignung hin zu überprüfen. Unter der Leitung der Hochschulevaluierungskommission (ZSK = Zentrale Senatskommission) wurde an alle Hochschulmitglieder Fragebögen verteilt, die der Beurteilung der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der leitenden Mitarbeiter der Verwaltung und nichtwissenschaftlicher Einrichtungen dienten. Während letztere ausschließlich unter dem Aspekt der „politisch-moralischen Integrität“ und „demokratischen Haltung“ bewertet wurden, galten zusätzlich für die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter die Kriterien der „wissenschaftlichen und pädagischen Qualifikation“ und „Effektivität“. (Quelle: UAI, Protokoll der Senatssitzung am 07.02.1991) Es galt das Prinzip: Jeder beurteilt jeden.

Auf Basis dieser Fragebögen, der Selbstauskunft der Hochschullehrer über ihre Lehre, Forschung und ihren sozialen Status, sowie persönlichen Gesprächen, wurden ab April 1991 Empfehlungen durch die Evaluierungskommissionen der Fakultäten (EKF) und der Hochschule (ZSK) erarbeitet. Im Ergebnis wurden die Mitarbeiter entweder der Kategorie A (geeignet: Empfehlung für eine Weiterbeschäftigung) oder B (ungeeignet: Empfehlung für die Neuausschreibung der Stelle) zugeordnet. Rektor Köhler bestätigte als Leiter der Hochschulevaluierungskommission diese Empfehlungen oder leitete diese zur weiteren Bearbeitung an das Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

EVALUATIONSORDNUNG FÜR ALLE THÜRINGER HOCHSCHULEN

Kurz bevor die Innere Evaluierung an der TH Ilmenau ihren Abschluss fand, trat die Evaluationsordnung für Thüringer Hochschulen vom 6. Juni 1991 in Kraft. Die Ilmenauer hatten im Vorfeld angeboten, ihre Erfahrungen einzubringen. Die Verordnung sah, ähnlich dem Verfahren an der TH Ilmenau, eine Trennung zwischen Hochschullehrern und wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Mitarbeitern auf der einen, und dem leitenden Verwaltungspersonal auf der anderen Seite, vor. Hinsichtlich der persönlichen Eignung schlug der Text allerdings sehr konkrete Töne an. Demnach waren jene Mitarbeiter persönlich ungeeignet, die entweder

  • für das MfS bzw. AfNS tätig waren,
  • eine hauptamtlich leitende Funktion in einer Partei und Massenorganisation inne hatten,
  • eine herausgehobene Funktion in der Hochschule mit besonderem ideologischen Auftrag ausgeübt haben oder
  • zu den Nomenklaturkadern der DDR gehörten. (§1 Abs. 4)

Zur Umsetzung der Evaluationsordnung hatte jede Hochschule eine Personalkommission zu bilden, die aus je vier Vertretern des öffentlichen Lebens und der Hochschule bestehen sollte. Für die Technische Hochschule hatte diese Vorgabe also eine Umbildung der Hochschulevaluierungskommission zur Folge. Noch im Juli 1991 konstituierte sich die Personalkommission unter der Leitung des Prorektors für Wissenschaft, Wolfgang Gens. Zu ihren Mitgliedern gehörte eben jener Mitarbeiter, dessen Tätigkeit für die Staatssicherheit sich wenige Monate später herausstellen sollte.

Die Beteiligung an der Inneren Evaluierung war mit 2/3 aller Mitglieder der Hochschule außerordentlich hoch. Im Ergebnis wurden für 72 Personen der Kategorie B Emfehlungen ausgesprochen, die sich von der Überprüfung der Lehrtätigkeit bis hin zum Verlassen der Hochschule erstreckten. (Quelle: ihb 15/91, S. 5)

Der Vorsitzende des Personalrates, Klaus Hanella, auf der Personalversammlung am 27. April 1992 (UAI, Negativ 920427-6)

Die Innere Evaluierung zählt wohl zu den interessantesten Aspekten der Transformation ostdeutscher Hochschulen, deren systematische Aufarbeitung noch immer ein Forschungsdesiderat darstellt. Und trotz aller engagierter Bemühungen, den Weg der Erneuerung ohne persönlich belastete Mitglieder zu beschreiten, holte die Realität, z.B. in Gestalt der BStU oder des eingangs erwähnten Mitarbeiters, die Hochschule immer wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

Rektor Köhler richtete Ende des Jahres 1990 in seiner monatlichen Ansprache einen Appell an die Toleranz seiner Mitarbeiter mit folgenden Worten:

„Es wird nicht leicht sein, in kurzer Zeit dem Kollegen, dem Nachbarn, sogar dem Freund zu vertrauen, der doch vor einem Jahr noch bereit war, vermeintlich staatsfeindliche Äußerungen zu melden oder seine Karriere auf Grund seiner Zugehörigkeit zur Partei auf Kosten parteiloser Kollegen aufzubauen. Wir müssen alle lernen, Vertrauen in die Freiheit zu entwickeln, mit dieser Freiheit sorgfältig, pfleglich und mit Toleranz umzugehen.“ (Quelle: nh 11/90, S. 1)